Die Kosten für die Wartung einer Zentralheizungsanlage müssen auf jeden Fall in Betracht gezogen werden, da die jährliche Wartung einer Anlage gesetzlich vorgeschrieben ist, wobei zwischen zwei Wartungen höchstens 15 Monate liegen dürfen. Neben dieser gesetzlichen Auflage gewährleistet die Wartung den einwandfreien Betrieb der Anlage und senkt gleichzeitig die Gefahr eines Ausfalls.
Laut Gesetz (K.E. 6/1/78) umfaßt die Wartung:
- die Schornsteinreinigung, die Reinigung der Verbrennungsleitungen des Heizkessels sowie deren Dichtheitsprüfung. Diese Tätigkeiten werden von einem Schornsteinfeger, eine Reinigungsfirma oder einem Wartungsfachmann durchgeführt.
- Die Prüfung und Einstellung des Brenners sowie der für dessen einwandfreien Betrieb notwendigen Einrichtungen. Dieser Teil der Wartung endet mit einer Prüfung der einwandfreien Betriebsbereitschaft der Anlage. Diese Tätigkeiten werden von einem Wartungsfachmann durchgeführt.